Interessenbekundung: Förderung von Modellprojekten zur Prävention
Das Bundesfrauenministerium ruft mit einem Interessenbekundungsverfahren zu neuen Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf. Träger können sich bis zum 15. Mai 2026 mit innovativen Konzepten bewerben.
Die Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Gewaltprävention in der frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bildung, auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Täterarbeit, auf sozialraumbezogenen Ansätzen und auf digitaler Gewaltprävention.
Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst. Interessenbekundungen müssen über das dafür vorgesehene Trägerformular eingereicht werden.
Prävention auf wissenschaftlicher Grundlage ausbauen
Um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf einer empirisch-wissenschaftlichen Basis vorbeugen zu können, hat das Bundesfrauenministerium die "Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" von 2023 bis 2025 gefördert. Ziel dabei war es, bundesweit bereits bestehende Präventionsmaßnahmen systematisch zu bewerten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und für die Zivilgesellschaft entwickelt.
Auf Basis dieser Studie und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Vorgaben der Gewaltschutzrichtlinie der Europäischen Union möchte das Bundesfrauenministerium mehrjährige Modellprojekte zur Vorbeugung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fördern.
Quelle: Pressemitteilung BMBFSFJ, 07.04.2026