Gewalthilfe
gesetz
Grundlage für ein bedarfsgerechtes und verlässliches Hilfesystem
Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
Das bundesweit geltende Gewalthilfegesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Das Gesetz hat zum Ziel, das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umzusetzen. Dazu gehören der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt, Intervention und Prävention.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen ausreichende Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitgestellt werden. Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein. Die Vernetzungsarbeit innerhalb des professionellen Hilfesystems soll unterstützt werden.
Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz - GewHG)" ist abrufbar unter dem Link: www.gesetze-im-internet.de/gewhg/GewHG.pdf (PDF)