Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
In Niedersachsen können sich Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen mit ihren Fragen und Problemen an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wenden. Die spezialisierten Berater:innen bieten Orientierung und Unterstützung beim Umgang mit Polizei, Gericht und anderen Behörden. Sie informieren über den Ablauf eines Strafverfahrens, die anwaltliche Vertretung (Nebenklage) und Kosten eines Verfahrens. Es gibt auch das Angebot einer Zeugen- oder psychosozialen Prozessbegleitung bei Gerichtsterminen. Die Opferhelfer:innen beraten auch zu finanziellen Hilfen oder Entschädigung für Opfer von Straftaten. Nach Straftaten können körperliche oder seelischen Reaktionen auftreten. Auch darüber informieren die Berater:innen und helfen bei der Suche nach Unterstützung.
Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Auch Angehörige können diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wurde 2001 als Stiftung bürgerlichen Rechts von der niedersächsischen Landesregierung eingerichtet. Es gibt Opferhilfebüros in Aurich, Bückeburg, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück (mit Außenstelle Lingen), Stade und Verden.