Notausgang

Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde, und stellt das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Europa dar. Sie ist am 01. Februar 2018 mit dem Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland in Kraft getreten und definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Ausdruck der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.   
 

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Besondere thematische Schwerpunkte der Istanbul-Konvention liegen auf der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, dem Opferschutz sowie der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern und Täterinnen. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und das Beseitigen von struktureller, geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Gesetzestext Istanbul-Konvention (PDF)

Istanbul-Konvention in Leichter Sprache (PDF)

Istanbul-Konvention mehrsprachig