Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde, und stellt das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Europa dar. Sie ist am 01. Februar 2018 mit dem Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet auch das Land Niedersachsen in seinem Kompetenzbereich zur Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention.
Zur Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Maßnahmen zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt hat die niedersächsische Landesregierung gem. Art. 10 eine Koordinierungsstelle eingerichtet:
Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beim
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Leitung der Koordinierungsstelle:
Yvonne Stolze 0511 120 2993
Sachbearbeitung:
Rabea Anders 0511 120 2983
Niedersächsischer Aktionsplan und GREVIO
Im März 2024 wurde der “Niedersächsische Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt” vorgestellt. Dieser hat seinen thematischen Schwerpunkt auf Gewaltprävention, Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen, Strafverfolgung sowie die koordinierte Zusammenarbeit auf allen staatlichen und nicht-staatlichen Ebenen. Er enthält einen Maßnahmenkatalog, der u.a. Gefahrenabwehr und Krisenintervention, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention und Bildung sowie der Förderung lokaler Handlungskompetenzen und Vernetzungsstrukturen thematisiert.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch eine Gruppe von Expertinnen und Experten für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO) überwacht. Deutschland hat im Jahr 2020 seinen ersten Bericht dazu veröffentlicht, der von GREVIO beurteilt wurde.
GREVIO - erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020 (PDF)