Gewaltschutz
Gesetz
Wer schlägt, muss gehen
Die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes (zum Beispiel Platzverweis des Täters durch die Polizei, Aufenthalts-, Kontakt und Näherungsverbote) geben Betroffenen die Chance darauf, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Die Erfahrungen zeigen aber auch: Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Nicht immer sind die vorhandenen Schutzmöglichkeiten ausreichend. Manche Täter sind so gewalttätig, dass nur eine Unterkunft an einem sicheren Ort hinreichenden Schutz bieten kann. Manche Frauen brauchen eine Phase der Stabilisierung an einem Ort, an dem sie nicht an die alltägliche Gewalt erinnert werden. Das kann zum Beispiel ein Frauenhaus sein.
Informationen zum Gewaltschutzgesetz beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Das "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen" (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) ist im Internet abrufbar unter dem Link:
www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html
Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit
Der Bundestag hat am 2. Juli 2026 das "Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz" beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2027 in Kraft. Um Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen, wird das Gewaltschutzgesetz geändert. Unter anderem können Familiengerichte in Hochrisikofällen elektronische Fußfesseln anordnen und Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten.
Informationen zum Gesetzgebungsverfahren auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
“Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz” im Bundesgesetzblatt BGBl. 2026 I Nr. 198 vom 09.07.2026