Sozialraum
Stadtteile ohne Partnergewalt
Das Projekt “StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt” - hat sich zum Ziel gesetzt, Gewaltbetroffene und soziale Netzwerke in Stadtteilen so zu stärken, dass Partnergewalt nicht mehr erduldet, verschwiegen, ignoriert oder toleriert wird. StoP arbeitet systematisch auf zwei Ziele hin: Die Veröffentlichungsbereitschaft Gewaltbetroffener und Gewaltausübender wird aufgebaut. Die Interventionsbereitschaft und die Zivilcourage eines lokalen Gemeinwesens wird auf- bzw. ausgebaut. Langfristiges Ziel von StoP ist es, dass die Entstehung von Täterschaft verhindert wird und die Zahl der Gewalthandlungen im häuslichen Bereich sinkt. Das Handlungskonzept wird in acht Umsetzungsschritten im Stadtteil verwirklicht. StoP-Projekte gibt es unter anderem in Bersenbrück, Braunschweig und Oldenburg.
Prof. Dr. Sabine Stövesand ist die Gründerin des Projektes "StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt". Als Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins StoP e. V. setzt sich die Hochschullehrerin der HAW Hamburg gegen Gewalt an Frauen in Partnerschaft und Familie ein.
Sensibilisierung für das Thema FGM/C
Seit 2024 fördert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung das Projekt Elikia (Projektträger baobab – zusammensein e.V.). Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C) betroffen sind, können ein niederschwelliges Beratungsangebot nutzen. Das Angebot umfasst eine gesundheitliche Beratung sowie die Vermittlung weiterer Hilfsangebote. Außerdem beinhaltet das Projekt die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Einrichtungen, wie Jugend- und Gesundheitsämter, Kindertagesstätten, Schulen, aber auch Gleichstellungsbeauftragte, Beratungskräfte, Ärztinnen und Ärzte für das Thema FGM/C. Für die Beratungs- und Aufklärungstätigkeit werden auch vermehrt Ehrenamtliche geworben, die u. a. durch eigene Betroffenheit um das Thema wissen und einen besseren Zugang zu den Communities haben.
Somit soll die erforderliche Präventions- und Aufklärungsarbeit zweigleisig angegangen werden: Neben festen Beratungsorten, an die sich Betroffene wenden können, gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt in die Communities, um ein diesbezügliches Unrechtsbewusstsein zu schaffen und Aufklärung zu leisten.
Weitere Informationen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung