Stärkung des Rechts auf psychosoziale Prozessbegleitung
Im November 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referent:innenentwurf zur "Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung" veröffentlicht. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) haben zu diesem Entwurf eine Stellungnahme abgegeben.
Das Institut begrüßt die Intention der Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um Betroffene häuslicher Gewalt sowie betroffene Kinder und Jugendliche im Strafverfahren besser zu unterstützen. In der aktuellen Ausgestaltung des Referent:innenentwurfs besteht jedoch nach Ansicht des DIMR Nachbesserungsbedarf.
So werden weiterhin nicht alle relevanten Delikte des Bereichs der häuslichen Gewalt erfasst und auch die digitale Dimension von Gewalt durch den Entwurf nicht berücksichtigt. Auch sind gesetzgeberische Änderungen allein nicht ausreichend, um Betroffene stärker zu unterstützen. Vielmehr müssen darüber hinaus unter anderem Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bekanntheit der psychosozialen Prozessbegleitung bei Betroffenen, aber auch Ermittlungsbehörden und Gerichten getroffen werden. Außerdem sollte ein niedrigschwelliger und barrierefreier Zugang für alle Betroffenen sichergestellt werden.
Die Stellungnahme bewertet den Referent:innenentwurf aus verschiedenen menschenrechtlichen Perspektiven und unterbreitet Empfehlungen, die insbesondere die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nehmen.
Download der Stellungnahme beim Deutschen Institut für Menschenrechte: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen