Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen
Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. (Stand 10.07.2026) Weiterlesen
Landesregierung stellt Weichen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Einbringung des Entwurfs des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Landtag beschlossen. Zudem hat die Landesregierung den Entwurf der Niedersächsischen Verordnung zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz zur Kenntnis genommen. Weiterlesen
Ausgezeichnete Prävention: Communities That Care - Prävention nach Maß
Das Präventionsprojekt "Communities That Care - Prävention nach Maß" des Landespräventionsrates Niedersachsen ist am 10.09.2026 in Berlin in der Kategorie "Prävention in Stadt und Land" mit dem Glory in Prevention Award ausgezeichnet worden. Weiterlesen
Niedersachsen stärkt Schutz vor häuslicher Gewalt
Die Landesregierung hat am 8. September 2026 dem Entwurf des Staatsvertrages über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zugestimmt. Damit kann nun der Landtag über den beabsichtigten Staatsvertrag unterrichtet werden. Mit einem Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) wollen die Bundesländer ihre Zusammenarbeit bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung weiter ausbauen und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel schaffen. Weiterlesen
Sichere Wohnperspektiven als Schlüssel für nachhaltigen Gewaltschutz
Nachhaltiger Gewaltschutz endet nicht mit dem Verlassen eines Frauen- und Kinderschutzhauses. Erst eine sichere und langfristige Wohnperspektive ermöglicht Betroffenen den Aufbau eines selbstbestimmten Lebens. Zu diesem Ergebnis kommt das Verbundprojekt "SieWo – Sie wohnt gewaltfrei", das nach 18 Monaten Laufzeit abgeschlossen wurde. Im Projekt konnten 30 Frauen und ihre Kinder in einen eigenen Wohnraum vermittelt werden oder durch das Beratungs- und Unterstützungsangebot selbst eine sichere Wohnung finden. Zudem ermöglichte eine gezielte Kampagne eine Kooperationsvereinbarung sowie dauerhafte Vermittlungsstrukturen mit Leipziger Wohnungsunternehmen. Das von der HTWK Leipzig und der Kontaktstelle Wohnen umgesetzte Modellvorhaben hat gezeigt: Nachhaltiger Gewaltschutz für Betroffene häuslicher Gewalt gelingt, wenn auch für sichere Wohnperspektiven gesorgt ist. Weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Strafrechtsreform
Menschenhandel in Deutschland soll effektiver bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 27. Mai 2026 auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sowie Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden. Weiterlesen
Gesetzentwurf für eine Reform des Kindschaftsrechts
Bundesjustizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung. Weiterlesen
Deutscher Verein: Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Ab Januar 2027 müssen die Bundesländer auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes (GewHG) des Bundes ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechte Schutz- und Beratungsangebote für Mädchen, Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellen. In seinen Empfehlungen gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise, was die Bundesländer beachten sollten, um dieses Ziel zu erreichen und umzusetzen. Er hält dabei ein abgestimmtes Vorgehen der Länder erforderlich, damit für jede gewaltbetroffene Frau unabhängig von ihrem Wohnort ein Zugang zu Schutz und Beratung gewährleistet ist. Weiterlesen
Abschlussbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen
Die Landesregierung hat den Abschlussbericht des Interministeriellen Arbeitskreises zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen (IMAK IK) zur Kenntnis genommen. Schwerpunkt ist darin die im Spätherbst vergangenen Jahres eingerichtete Landeskoordinierungsstelle im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Zu den zentralen Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören die Koordinierung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt im Sinne des umfassenden Gewaltbegriffs nach der Istanbul-Konvention (IK). Weiterlesen
LeSuBiA: Gleichstellungsminister Philippi zu den Ergebnissen der Dunkelfeldstudie
Am 10. Februar 2026 haben das Bundesfrauenministerium und das Bundesinnenministerium die Dunkelfeldstudie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" vorgestellt. Die Studie wurde in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführt. Zu den Ergebnissen der Studie äußert sich der Niedersächsische Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi. Das niedersächsische Gewaltschutzsystem bietet eine gute Basis um partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt weiter zu bekämpfen. Die Studie zeige, wie wichtig Prävention und Aufklärungsarbeit sind. Weiterlesen